AGB

 

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Für diese Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

1.1 Unter „Unternehmen” wird das Unternehmen UPP GmbH verstanden.

1.2 Unter „Waren” werden die Produkte oder Materialien verstanden, deren Verkauf und Einkauf durch diese Geschäftsbedingungen geregelt wird.

1.3 Unter „Käufer” wird die Person, die Gesellschaft, das Unternehmen, die Einrichtung, das Versorgungsunternehmen oder die Körperschaft verstanden, die im Rahmen der Vertragsbedingungen Waren von dem Unternehmen erwirbt.

1.4 Unter „Vertrag” wird die Bestellung von Waren nach der mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Annahme seitens des Unternehmens verstanden. Er unterliegt diesen Geschäftsbedingungen. Jede angestrebte Ergänzung, Änderung, Variation oder der Ausschluss hiervon (unabhängig davon, ob sie in einem Dokument des Käufers oder anderweitig aufgeführt ist), ist ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens unwirksam. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit nach vorheriger schriftlicher Information des Käufers zu ergänzen oder zu ändern.

1.5 Unter „Transportunternehmen” wird die Person, die Gesellschaft oder das Unternehmen verstanden, das mit dem Transport der Waren beauftragt wurde.

1.6 Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von allen durch das Unternehmen verkauften Waren. Die Annahme der Waren ist gleichbedeutend mit der Annahme dieser Geschäftsbedingungen.

 

2 BESTELLUNGEN

Wenn Mengen bestellt werden, die nicht der angegebenen Umverpackungsgröße entsprechen, wird die Bestellmenge automatisch auf die nächste komplette Umverpackungsgröße erhöht.

 

3 PREIS

3.1 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle angebotenen Preise zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben bzw. anwendbarer Steuern.

3.2 Alle Preise sind freibleibend und werden zu den am Tag der Rechnungsstellung gültigen Preisen berechnet.

3.3 Das Unternehmen akzeptiert keinerlei Forderungen bei einer auf Rechnungen falsch ausgewiesenen Umsatzsteuer, es sei denn, diese Forderungen werden innerhalb von drei Jahren ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung, die den falschen Umsatzsteuerbetrag enthält, geltend gemacht.

 

4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Alle Beträge werden gemäß dieser Geschäftsbedingungen 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt mittels Electronic-Banking-Verfahren (Überweisung) und gilt als erfolgt, sobald das Unternehmen die freigegebenen Gelder erhalten hat.

4.2 Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist für die Vertragserfüllung grundlegend.

4.3 Unbeschadet sonstiger dem Unternehmen zustehender Rechte oder Maßnahmen ist das Unternehmen dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozent (5 %) über dem Basiszinssatz der Bundesrepublik Deutschland auf alle dem Unternehmen geschuldeten und bei Fälligkeit nicht gezahlten Beträge zu berechnen. Diese Zinsen fallen täglich bis zur Zahlung an, sowohl vor wie auch nach einem Urteil.

4.4 Alle Beträge werden nach diesen Geschäftsbedingungen 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar, wobei sie das Unternehmen innerhalb dieser Frist erhalten haben muss.

4.5 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Einräumung von Krediten jederzeit zurückzuziehen.

4.6 Für den Fall, dass:

4.6.1 der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder zahlungsunfähig wird oder (als natürliche oder juristische Person) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) einem Konkursbeschluss unterliegt oder einen Antrag auf Auflösung stellt oder einen Beschluss über die freiwillige Auflösung oder Liquidation fasst (außer zum Zwecke der Fusion oder des Wiederaufbaus), oder

4.6.2 ein Hypothekengläubiger die Vermögensgegenstände oder Vermögenswerte des Käufers übernimmt oder ein Konkursverwalter oder ein Liquidator ernannt wird, oder

4.6.3 der Käufer seine Tätigkeit einstellt oder die Weiterführung in Frage gestellt ist, oder

4.6.4 das Unternehmen begründet befürchtet, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird, und es den Käufer entsprechend benachrichtigt, oder

4.6.5 der Käufer eine wesentliche oder schwerwiegende Vertragsverletzung begeht, ist das Unternehmen unbeschadet aller anderen Rechte oder Maßnahmen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen, berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags, den das Unternehmen mit dem Käufer abgeschlossen hat, ohne Haftung dem Käufer gegenüber auszusetzen, und alle Beträge, die dem Unternehmen aus irgendeinem Grund zustehen, werden ungeachtet anderweitiger vertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen sofort fällig und zahlbar, ohne dass es einer vorherigen Benachrichtigung bedarf.

 

5 VERFÜGBARKEIT UND Lieferung

5.1 Die Annahme der Bestellung des Käufers unterliegt der Verfügbarkeit und Verkaufbarkeit der Waren.

5.2 Der Käufer bestimmt den geeigneten Empfangsort und ist für die Sicherheit des Lieferbereichs verantwortlich. Das Unternehmen liefert die Waren an den gewünschten Ort nur dann aus, wenn dieser nach seiner Einschätzung geeignet und sicher ist und nur an:

5.2.1 den Besitzer bzw. die Besitzerin einer Großhandelslizenz, die für die Waren gültig ist,

5.2.2 den Besitzer bzw. die Besitzerin einer Genehmigung für den Vertrieb dieser Waren durch den Großhandel, die von der zuständigen Behörde eines anderen EWG-Staates ausgestellt wurde,

5.2.3 jede Person, die diese Waren rechtmäßig im Einzelhandel verkaufen oder unter Umständen verkaufen darf, die einem Einzelhandelsverkauf entsprechen, oder

5.2.4 jede Person, die diese Waren rechtmäßig verwalten darf.

5.3 Liefertermine sind lediglich Anhaltspunkte und für die Vertragserfüllung nicht grundlegend. Wenn kein Liefertermin angegeben ist, muss die Lieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen.

5.4 Wenn die Waren nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Rechnungsstellung ausgeliefert werden, ist der Käufer dazu verpflichtet, das Unternehmen über die ausgebliebene Lieferung schriftlich zu unterrichten.

5.5 Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden, Gebühren oder Ausgaben jeglicher Art, die direkt oder indirekt durch eine verspätete oder nicht erfolgte Lieferung der Waren verursacht werden.

5.6 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und für jede Teillieferung eine gesonderte Rechnung auszustellen.

5.7 Jede Teillieferung ist ein separater Vertrag, und keine Stornierung oder Kündigung eines einzelnen Vertrags, der sich auf eine Teillieferung bezieht, berechtigt den Käufer dazu, einen anderen Vertrag oder eine andere Teillieferung zu widerrufen oder zu stornieren.

5.8 Der Käufer ist dazu verpflichtet, entweder selbst oder durch seinen Bevollmächtigten den Lieferschein als Bestätigung über den Empfang des vollständigen Lieferumfangs zu unterzeichnen. Bei einer Lieferung an die vom Käufer angegebene Adresse geht das Unternehmen berechtigt davon aus, dass die Unterschrift von einem rechtmäßig bevollmächtigten Vertreter geleistet wird.

5.9 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, für alle eiligen Lieferungen, die auf Wunsch des Kunden am Tag nach der Bestellung ausgeliefert werden, eine Frachtgebühr zu erheben.

5.10 Das Unternehmen hat das Recht, Lieferungen zu stornieren oder zu verzögern oder die gelieferte Menge zu reduzieren, wenn das Unternehmen daran gehindert wird, die Waren, die in der Bestellung des Käufers angegeben sind, auf dem normalen Weg oder mit den üblichen Lieferungsmitteln zu liefern oder pünktlich auszuliefern. Dies gilt für alle Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Versäumnisse seines Lieferanten und Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Einschränkungen oder Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung in einem Produktionsbetrieb, Ausfall von Anlagen oder Maschinen oder Mangel oder Nichtverfügbarkeit der Waren seitens der üblichen Quelle oder auf dem normalen Lieferweg. Das Unternehmen ist nicht haftbar, wenn es aus diesen Gründen nicht liefern kann.

 

6 BESCHÄDIGTE WAREN UND FEHLMENGEN

6.1 Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Mängel oder Fehlmengen, die durch eine sorgfältige Prüfung bei der Lieferung festgestellt werden könnten, wenn es nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Lieferung elektronisch, per E-Mail oder Fax eine schriftliche Reklamation mit einer genauen Beschreibung des Mangels oder der Fehlmenge (zusammen mit der Lieferscheinnummer und der Bestellnummer) erhält. Der Käufer muss alle schadhaften Waren bzw. die Verpackung aufbewahren, damit das Unternehmen sie überprüfen und zurücknehmen kann.

6.2 Die Haftung des Unternehmens für Mängel oder Fehlmengen beschränkt sich auf den Ersatz oder die Gutschrift dieser Waren, wie von dem Unternehmen festgelegt.

 

7 EIGENTUM UND GEFAHREN

7.1 Das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren geht auf den Käufer über, sobald er den Kaufpreis für die Waren vollständig bezahlt und alle anderen Beträge, die der Käufer dem Unternehmen aufgrund des Vertrags oder auf andere Weise schuldet, vollständig entrichtet hat. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren während dieser Zeit getrennt von den Waren des Käufers zu halten und als Eigentum des Unternehmens zu kennzeichnen. Der Käufer ist darüber hinaus dazu verpflichtet, die Waren treuhänderisch für und im Namen des Unternehmens zu verwahren, bis der Eigentumsübergang erfolgt ist.

7.2 Abschnitt 7.1 hindert den Käufer nicht daran, sich mit dem Verkauf der Waren einverstanden zu erklären. Im Falle einer solchen Vereinbarung bleiben die Waren Eigentum des Unternehmens, bis das Eigentum gemäß der Bestimmungen dieser Vereinbarung auf den Unterkäufer übergeht.

7.3 Wenn der Käufer mit der Zahlung am Fälligkeitstag in Verzug gerät oder wenn ein in Abschnitt 4.6 genanntes Ereignis bezüglich des Käufers eintritt, ist das Unternehmen (unbeschadet seiner sonstigen Rechte nach diesen Geschäftsbedingungen), bevor das Eigentum an den Waren von dem Unternehmen übergeht, jederzeit berechtigt, das Grundstück oder die Räumlichkeiten, auf bzw. in denen sich die Waren befinden, zu betreten, um diese zurückzuholen.

7.4 Der Gefahrenübergang für die Waren auf den Käufer erfolgt am Lieferort, der im Falle der Lieferung durch das Unternehmen der Punkt ist, an dem die Waren vom Fahrzeug des Unternehmens oder des Transportunternehmens an der vom Käufer angegebenen Adresse abgeladen werden, oder am Ort der Verladung der Waren auf die vom Käufer benannten Fahrzeuge, wenn der Käufer sich verpflichtet, die Waren abzuholen. Auch wenn das Unternehmen das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren, wie oben beschrieben, behält, übernimmt das Unternehmen keine Haftung für die spätere Verwahrung der Waren. Dementsprechend sollte der Käufer die Waren gegen die Gefahren (falls vorhanden) versichern, die der Käufer für angemessen hält.

7.5 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, wird der Käufer die Waren im Namen des Unternehmens zu ihrem vollen Preis gegen alle Gefahren zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens versichern. Auf Anfrage ist der Käufer dazu verpflichtet, die Versicherungspolice auf den Namen des Unternehmens ausstellen zu lassen.

7.6 In Ermangelung einer schriftlichen Mitteilung des Käufers gemäß Abschnitt 6.1 an das Unternehmen gilt die Ware als vollständig und in einem zufriedenstellenden Zustand geliefert und abgenommen. Ausgenommen hiervon sind Mängel oder Fehlmengen, die im Rahmen der sorgfältigen Prüfung beim Erhalt der Ware nicht feststellbar sind.

 

8 GARANTIE

8.1 Das Unternehmen garantiert, dass die Waren von zufriedenstellender Qualität sind.

8.2 Das Unternehmen übernimmt keine weitere Haftung für die Waren oder deren Mängel, und alle Zusicherungen, Bedingungen, Garantien und Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder durch das Gesetz impliziert, bezüglich der Qualität der Waren oder ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck oder anderweitig, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Ausschluss wird gesetzlich verhindert.

8.3 Diese Geschäftsbedingungen sollen die Haftung des Unternehmens bzw. des Käufers bei Tod oder Körperverletzung in Folge von Fahrlässigkeit ihrerseits oder bei Betrug in keiner Weise einschränken oder ausschließen.

8.4 Die Haftung des Unternehmens in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten Waren (unabhängig davon, ob sie sich aus einer Verletzung dieses Vertrags oder unter der allgemeinen Haftung für falsche Angaben, unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit ohne Beschränkung) oder aus dem Vertrag ergibt), welche dem obigen Abschnitt 8.3 unterliegen, übersteigt weder und keinesfalls den Kaufpreis der Waren, noch erstreckt sie sich auf Einnahmeverluste des Käufers (unabhängig davon, ob es sich um unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden handelt), erhöhte Arbeitskosten oder jegliche finanzielle Verluste.

 

9 RETOUREN

Alle Waren, die an das Unternehmen zurückgesandt werden sollen, müssen vom Käufer zur Abholung durch das Unternehmen aufbewahrt werden. Waren können ausschließlich aus den folgenden Gründen vom Käufer an das Unternehmen zurückgesendet werden:

  • um einen Liefer- oder Bestellfehler zu beheben;
  • als Reaktion auf den Rückruf eines Produktes oder einer Charge, der vom Hersteller oder der Aufsichtsbehörde veranlasst wurde;

Wenn die Waren oder Verpackungen vermeintlich fehlerhaft sind. In diesen Fällen gelten die nachfolgend angegebenen Bedingungen. Wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Abholung von Retouren zu verweigern, um einen Fehler in der Lieferung oder Bestellung zu korrigieren.

9.1 Der Liefer- oder Bestellfehler muss dem Unternehmen innerhalb von drei Arbeitstagen ab Erhalt der Ware gemeldet werden: Waren, die eine temperaturgeführte Lagerung erfordern, dürfen nur zur Behebung eines Lieferfehlers zurückgesandt werden, und der Käufer muss vor der Rücksendung Folgendes schriftlich bestätigen: • Die Ware befindet sich in einwandfreiem Originalzustand und in den ursprünglich gelieferten Behältern, die keine Anzeichen von Manipulation aufweisen. • Die Haltbarkeitsdauer ist akzeptabel • Die Waren wurden den Anweisungen des Herstellers entsprechend ordnungsgemäß auf dem Gelände des Käufers gelagert.

9.2 Um die Rückgabe zu bescheinigen, muss der Käufer eine Kopie des „Rücknahmescheins” des Unternehmens bei der Abholung der Waren durch den Fahrer des Unternehmens unterzeichnen. Rücknahmen aufgrund eines Rückrufs eines Produktes oder einer Charge, der vom Hersteller oder der Aufsichtsbehörde veranlasst wurde

9.3 Der Inhaber der Produktlizenz ist für die Rückrufvereinbarungen für ein Arzneimittel verantwortlich, und die Waren werden nur angenommen, wenn die für die Umstände der jeweiligen Rückrufaktion vorgeschriebenen spezifischen Anweisungen eingehalten werden. Das Unternehmen ist gehalten, diese Anweisungen dem Käufer mitzuteilen.

9.4 Der Käufer muss bei der Abholung der Waren durch den Fahrer des Unternehmens eine Kopie des „Rücknahmescheins” des Unternehmens unterzeichnen.

9.5 Die Ware muss separat verpackt und eindeutig als Retoure, die zu einem Produkt- oder Chargenrückruf gehört, gekennzeichnet sein.

9.6 Das Warenlager des Unternehmens stellt nur Gutschriften aus, die vom Hersteller genehmigt wurden, und zwar zum vom Hersteller angegebenen Zeitpunkt. Retouren aufgrund eines vermeintlich fehlerhaften Produktes bzw. einer fehlerhaften Verpackung.

9.7 Im Falle einer fehlerhaften Verpackung ist folgendes Verfahren einzuhalten: (a) Der Käufer muss bei der Abholung der Waren durch den Fahrer des Unternehmens eine Kopie des “Rücknahmescheins” des Unternehmens unterschreiben. (b) Die Waren müssen separat verpackt und dem Fahrer des Unternehmens übergeben werden. Dieser erhält die Aufforderung, bei der Lieferungan das Lager auf die sofortige Weiterleitung des Pakets an den Qualitätsmanager hinzuweisen.

9.8 Wenn das Produkt fehlerhaft sein soll, ist das unter 9.7 beschriebene Verfahren zu befolgen, wobei zusätzlich Einzelheiten zu dem vermeintlichen Fehler dem Unternehmen telefonisch mitzuteilen sind, damit der Hersteller so schnell wie möglich informiert werden kann. Dies schließt nicht aus, dass der Käufer aus Gründen der Patientensicherheit oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen direkt mit dem Hersteller Kontakt aufnimmt.

 

10 MITTEILUNGEN

10.1 Jede Mitteilung, die gemäß dieser Geschäftsbedingungen an das Unternehmen zu richten ist, muss schriftlich an die Kundenserviceabteilung des Unternehmens unter der auf dem Lieferschein angegebenen Adresse erfolgen. Bei Versand per Post gilt sie 48 Stunden nach der Absendung als zugestellt. Wenn sie per Fax übermittelt wird, gilt sie zum Zeitpunkt der Absendung als zugestellt.

 

11 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht, und das Unternehmen und der Käufer unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte.

 

12 VERGABE VON UNTERVERTRÄGEN

12.1 Das Unternehmen kann seine Vertragspflichten oder einen Teil davon an eine Person, Gesellschaft oder ein Unternehmen weitergeben.

12.2 Der Vertrag wurde mit dem Käufer persönlich abgeschlossen und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens des Unternehmens nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

13 SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen beeinflusst die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung nicht, sie bleibt in vollem Umfang gültig.

 

14 VERZICHTSERKLÄRUNG

14.1 Das Versäumnis des Unternehmens, ein in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführtes Recht oder eine Bestimmung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.

14.2 Jede Verzichtserklärung des Unternehmens bzgl. einer Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung des Vertrags durch den Käufer gilt nicht als Verzichtserklärung für spätere Verletzungen oder Nichterfüllungen und hat keinerlei Auswirkungen auf die übrigen Vertragsbedingungen.

 

15 SONSTIGES

Die Vertragsparteien beabsichtigen nicht, dass eine Bestimmung von irgendeiner Person, die nicht Vertragspartei ist, nach dem Vertragsgesetz geltend gemacht werden kann.